Anmeldung

Ihr erster Termin

Zum ersten Termin erscheinen Sie bitte 10 Minuten vor Behandlungsbeginn, damit Sie einen Anamnesebogen ausfüllen können.

Was Sie mitbringen sollten: Idealerweise ziehen Sie bequeme Kleidung an. An die bewilligte Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene MRT- bzw. Röntgenaufnahmen und/oder Arztberichte.

 

Neuer Termin

Termine vereinbaren können Sie von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter oder vereinbaren Sie Termine per Email unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeit auf unserer Webseite unter „Kontakt“.

Wir tragen Ihre Termine nach Möglichkeit immer bei der/m gleichen Kollegin/en ein. Durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung kann jedoch ein Wechsel der/s Therapeutin/en nötig werden.

 

Termin absagen

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden zuvor, auch gerne auf den Anrufbeantworter und zusätzlich per Email, ab. Für Termine am Montag bitte bis Donnerstag 16:00 Uhr abmelden. Wenn Sie kurzfristig absagen, werden wir uns um einen Ersatzpatienten bemühen. Falls wir Ihren Termin nicht wieder belegen können, oder wenn Sie ohne Abmeldung fehlen, müssen wir leider eine Ausfallgebühr berechnen; die Kosten hierfür entsprechen den für diesen Termin vorgehaltenen Therapieleistungen. Sie erhalten dann einen Ersatztermin.

 

Praxiszeiten und Hausbesuche

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 19:00 Uhr, Freitags nur Hausbesuche.

 

Bei gesetzlicher Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur Physiotherapie-Behandlungen von 20 Minuten Dauer. Wir empfehlen gesetzlich Versicherten daher in den meisten Fällen, mehr Zeit bzw. weitere Angebote dazu zu buchen – je nach Beschwerdebild also die Behandlungseinheiten zu verlängern. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne – bereits bei der Anmeldung, damit wir Ihre Termine anpassen können.

Bitte beachten Sie außerdem: Bei gesetzlich Versicherten muss die Behandlung spätestens vierzehn Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen.

 

Bei privater Krankenversicherung

Sie erhalten nach Ende der Behandlung Ihr Rezept sowie eine Rechnung, um beides bei der Versicherung einzureichen. Die Preise unserer Leistungen liegen in allen Fällen innerhalb der empfohlenen Regelsätze. Diese werden abhängig von Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung erstattet. Um Fragen zur Erstattung zu klären, nennen wir Ihnen unsere Sätze zu Beginn Ihrer Behandlung.

 

Behandlung „ohne Rezept“

Unsere therapeutischen Leistungen können Sie auch ohne kassenärztliche Verordnung erhalten. Es bestehen folgende Möglichkeiten:

a) Sie hatten ein „Kassenrezept“, das in unserer Praxis bearbeitet wurde. Direkt im zeitlichen Anschluss können wir die Therapie bei gleicher Diagnose und mit den gleichen Anwendungen weiterführen.

b) Ihr Arzt stellt Ihnen eine private Verordnung über die gewünschten Anwendungen aus. Die Preise für diese Therapieeinheiten berechnen wir nach sinnvollem zeitlichen Aufwand und Art der Leistungen.